Wie die Vorinstanz weiter korrekt feststellte, liegen beide Tatorte in Fussdistanz zueinander. Gemäss den Berichtsrapporten der Kantonspolizei St. Gallen ereigneten sich beide Einbrüche am Abend des 7. Februar 2007 ca. zwischen 18:40 Uhr und 20:25 Uhr (pag. 285; pag. 341). Aus den Randdaten von D's.________ Mobiltelefon ergibt sich entgegen der Verteidigung für diesen Zeitraum ein entsprechendes Bewegungsprofil (pag. 1328). So befindet sich der Antennenstandort BD.___- gasse, bei dem das Mobiltelefon D's.________ am 7. Februar 2007 um ca. 21:15 Uhr eingeloggt war, auf dem direkten Rückweg von den Tatorten zum Hotel BB.