– mitunter zur Tatzeit – nicht aus. Die im Hotelzimmer zurückgelassenen Passfotos des Beschuldigten waren nämlich nach Angaben des Fotostudios in St. Gallen bereits im Dezember 2006 angefertigt worden (pag. 154). Das legt nahe, dass D.________ und der Beschuldigte schon im Dezember 2006 in St. Gallen logiert hatten. Weiter zeigen die Randdaten von D's.________ Mobiltelefon auf, dass dieses vom 6. - 9. Februar 2007 immer abends bei der Antenne an der BC.___-strasse eingeloggt war (pag. 1327 ff.), die sich in unmittelbarer Nähe des Hotels BB.________ befindet.