_, der wegen des vorliegenden Vorwurfs nicht verurteilt wurde, kann als Täter ausgeschlossen werden. Wie eine andere, unbekannte Täterschaft in den Besitz der zurückgelassenen Taschenlampe mit DNA-Spuren des Beschuldigten gekommen sein soll, ist nicht ersichtlich und wurde von der Verteidigung auch nicht vorgebracht. Dass die übrigen Delikte der Einbruchserie in Arbon nicht dem Beschuldigten zur Last gelegt werden, widerlegt zudem die Vorbringen der Verteidigung, wonach dem Beschuldigten undifferenziert Einbrüche vorgeworfen werden, zu denen nur ein loser Bezug hergestellt werden könne.