Gemäss dem kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Thurgau habe es um den Tatzeitraum herum eine ganze Einbruchsserie gegeben, wofür offenbar nicht der Beschuldigte infrage gekommen sei. Es sei naheliegender, dass dieser Einbruchsversuch von einer anderen Täterschaft begangen worden sei (zum Ganzen pag. 1953). Auch in diesem Punkt schliesst sich die Kammer den vorinstanzlichen Erwägungen an (pag. 1818 ff.). Entscheidend ist, dass die am Tatort sichergestellte Taschenlampe DNA-Spuren des Beschuldigten aufwies (pag. 389 f.). Die Taschenlampe lag inmitten der zerbrochenen Scheibe der Verandatür (pag.