Diese Nähe belegt, dass der Beschuldigte für alle drei Einbrüche verantwortlich war. Kommt hinzu, dass bei der Wohnung von K.________ Einbruchspuren eines 8mm breiten Flachwerkzeugs aufgefunden wurden, welche der Breite des sichergestellten Schraubenziehers mit den DNA-Spuren des Beschuldigten entsprechen. 7.2.2 In Arbon (Ziff. I.1.1.9 AKS) Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift ein versuchter Einbruch in Arbon in der Zeit vom 8. Februar 2007 bis am 9. Februar 2007 zum Nachteil von P.________ vorgeworfen (pag. 1587 f.; Ziff. I.1.1.9 AKS).