20 Person für den Einbruch benutzt worden, so hätten die allenfalls vom Täter verwendeten Handschuhe mit grosser Wahrscheinlichkeit die DNA-Spur des Beschuldigten verwischt. D.________ hatte in der Schweiz entgegen der Verteidigung keinen regelmässigen Umgang mit weiteren Personen, die als Täterschaft nicht ausgeschlossen werden können. Die von der Verteidigung angeführte Aussage der Vermieterin des Apartments, AZ.__