__ zurückgelassen hat, nachdem dieser unerwartet nicht erschienen ist (pag. 1226.3, Z. 88 ff., pag. 1727, Z. 6 ff., pag. 1728, Z. 21 ff., pag. 1730, Z. 37 ff.; pag. 1951, Z. 5 ff.). Von den im Apartment zurückgelassenen Gegenständen und Kleidungsstücken identifizierte D.________ nämlich bei weitem nicht alle als seine (pag. 1233 ff.). Offensichtlich liess der Beschuldigte zahlreiche seiner eigenen Sachen im Apartment zurück, um möglichst schnell abreisen zu können. Weiter zeigen die Randdaten von D's.________ Mobiltelefon auf, dass der Beschuldigte nur einen einzigen Anrufversuch unternommen hat, als D.________ infolge seiner Verhaftung angeblich «unerwartet» nicht erschienen war (pag.