Der Beschuldigte wurde zudem am 20. Januar 2006 vom Obergericht des Kantons Zürich unter anderem wegen gewerbsmässigen Diebstahls zu einer Zuchthausstrafe von 22 Monaten verurteilt und für 10 Jahre des Landes verwiesen (pag. 1928). Schon im Dezember 2006 reiste er mit gefälschten Ausweisschriften erneut in die Schweiz ein (pag. 1948, Z. 15; pag. 1949, Z. 19). Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet die Schweiz, aus der er kurz zuvor ausgewiesen worden war, für Glücksspiel besonders attraktiv gewesen sein soll. Dass es hier viele Orte geben soll, wo um besonders hohe Geldbeträge gespielt werden könne (pag. 1226.3, Z. 61 f.: pag. 1730, Z. 17 f.), überzeugt nicht.