Der Beschuldigte verweigerte anfänglich die Aussage. Erst an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 25. Juni 2020 machte er Angaben zur Sache und sagte einleitend aus, die Vorwürfe aus den Jahren 2006 und 2007 seien ihm neu gewesen und er habe zuerst hören wollen, «was die Polizei weiss» (pag. 1226.1, Z. 13). Dadurch wollte er seine Aussagen offensichtlich auf die ihm vorgehaltenen Beweismittel abstimmen. Der Beschuldigte wurde zudem am 20. Januar 2006 vom Obergericht des Kantons Zürich unter anderem wegen gewerbsmässigen Diebstahls zu einer Zuchthausstrafe von 22 Monaten verurteilt und für 10 Jahre des Landes verwiesen (pag.