17 (pag. 1226.9, Z. 305 f.). Er stehle nur, wenn er Geldprobleme habe (pag. 1226.9, Z. 308, pag. 1729, Z. 36 ff.). Mit den Einbrüchen habe er seinen Lebensunterhalt finanziert (pag. 1730, Z. 7 ff.). Er sei ein schlechter Einbrecher, denn man erwische ihn ja immer am Schluss (pag. 1226.10, Z. 327 f.). Er hätte die gestohlenen Gegenstände in der Schweiz in Gold umtauschen oder verkaufen wollen (pag. 1226.8, Z. 241 ff.). Diese Erklärung kann nur als Schutzbehauptung angesehen werden. Der Beschuldigte verweigerte anfänglich die Aussage.