1746 ff.). Über den Zweck seines Aufenthalts im Zeitraum 2006/2007 sagte der Beschuldigte aus, er sei in erster Linie zum Glücksspiel in die Schweiz gereist und habe in Bern und Zürich an illegalen Pokerturnieren teilgenommen (pag. 1226.3, Z. 60 ff.; pag. 1948, Z. 23 f.). Die Schweiz sei dafür besonders geeignet, weil hier um grössere Beträge gespielt werde (pag. 1730, Z. 17 f.). Wenn er beim Glücksspiel eine Pechsträhne gehabt habe, habe er Einbruchdiebstähle verübt (pag. 1728, Z. 10).