16 seins offenlassen, können in ihrer Gesamtheit ein Bild erzeugen, das bei objektiver Betrachtung keine Zweifel bestehen lässt, dass sich der Sachverhalt so verwirklicht hat. Der Indizienbeweis ist dem direkten Beweis gleichwertig (Urteile des Bundesgerichts 6B_824/2016 vom 10. April 2017 E. 12.1; 6B_605/2016 vom 15. September 2016 E. 2.8; 6B_1427/2016 vom 27. April 2017 E. 3 je mit Hinweisen). Indizien (Anzeichen) sind Hilfstatsachen, die, wenn selber bewiesen, auf eine andere, unmittelbar rechtserhebliche Tatsache schliessen lassen.