1. Zu einer Freiheitsstrafe von 62 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersu- chungs- und Sicherheitshaft; 2. Zu einer Landesverweisung von 15 Jahren mit Anordnung der Ausschreibung im Schengener Informationssystem SIS; 3. Zur Bezahlung [der] anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (zzgl. Gebühr gemäss Art. 21 VKD von Fr. 600.00). III. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (Einziehung Mobiltelefon Samsung Galaxy Note5, Honorar, etc.).