3. Es sei das Mobiltelefon Samsung Galaxy Note 5 (Ass. 2 HS Ferienwohnung) nach Rechtskraft des Urteils Herrn A.________ zu Handen seiner Effekten zurückzugeben. 4. Es seien die weiteren nötigen Verfügungen zu treffen. 4.2 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung was folgt (pag. 1961 ff.): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26.11.2020 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als