10 IV. 1. Die Verfahrenskosten seien entsprechend den vorgenannten Anträgen auszuscheiden und zu verteilen. 2. Herrn A.________ sei eine angemessene Entschädigung i.S.v. Art. 436 Abs. 1 i.V.m. Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO für die auf die Freisprüche anfallenden Verteidigungskosten vor erster und zweiter Instanz gemäss einzureichender Kostennote und Kostennote vom 20.11.2020 zuzusprechen. Im Übrigen sei das amtliche Honorar gemäss einzureichender Kostennote zu bestimmen.