c. des Hausfriedensbruchs, mehrfach begangen in der Zeit vom 29.10.2019 bis am 28.11.2019 in Oftringen und anderen Orten in der Schweiz im Gesamtschadensbetrag von CHF 38'068.00 i.S.v. Ziff. 3.1-3.18 des Urteils vom 26.11.2020; schuldig erklärt wurde; Hinsichtlich der vorgenannten Schuldsprüche sei Herr A.________ in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungsund Sicherheitshaft sowie des vorzeitigen Straf- und Massnahmenvollzugs. II.