8 2. Berufung Gegen dieses Urteil liess der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 1. Dezember 2020 Berufung anmelden (pag. 1777). Die Berufungserklärung folgte mit Eingabe vom 23. März 2021 (pag. 1887 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 12. April 2021 mit, dass sie kein Nichteintreten beantragt und keine Anschlussberufung erklärt (pag. 1908 f.).