A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von Fr. 6'164.75 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). IV. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 StPO weiter verurteilt: 6 1. Zur Bezahlung von Fr. 21'000.00 Schadenersatz an die Zivilklägerin C.________ AG.