2. das Verfahren gegen A.________ wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Konsum von Marihuana im Zeitraum von September 2016 bis am 23. Dezember 2016 wegen Verjährung eingestellt wurde; 3. die Rückgabe zweier Mobiltelefone Samsung an A.________ nach Rechtskraft des Urteils verfügt wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in Bern und in der Region Bern in der Zeit von Frühjahr 2014 bis am 23. Dezember 2016 durch Veräusserung von mindestens 5 kg Marihuana und Anstalten Treffen zum Verkauf von 371 g Marihuana,