23. Weitere Verfügungen Die im Rahmen der Hausdurchsuchung beschlagnahmten, im Dispositiv aufgelisteten Gegenstände stellen Drogenutensilien dar und werden in Anwendung von Art. 69 StGB zur Vernichtung eingezogen. Die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN.________; pag. 193) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). Hingegen wurde beim Beschuldigten kein Wangenschleimhautabstrich vorgenommen (pag.