Die vorläufige Festnahme vom 23. Dezember 2016 wird im Umfang von einem Tagessatz zu CHF 30.00 an die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. Der Beschuldigte wird ferner zu einer Verbindungsbusse von CHF 700.00 verurteilt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 24 Tage festgesetzt wird. 31 V. Kosten und Entschädigung