18.5 Zwischenfazit Vor Bildung der hypothetischen Gesamtstrafe ergibt sich somit ein theoretisches Strafmass von 210 Tagessätzen. 18.6 Asperation der Grundstrafe und Bildung der Zusatzstrafe Es ist eine hypothetische Gesamtstrafe zu bilden. Die 25 Tagessätze Geldstrafe gemäss Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. Januar 2020 (pag. 590) sind zu asperieren. Angemessen erscheint eine Asperation im Umfang von 15 Tagessätzen. Daraus resultiert eine hypothetische Gesamtstrafe von 225 Tagessätzen Geldstrafe.