Die Widerhandlung wäre vermeidbar gewesen. Er war nicht auf die erzielten Einkünfte angewiesen. Die subjektive Tatschwere ist neutral. 18.3.3 Zwischenfazit nach Asperation Die Tatschwere ist noch leicht. Mit Blick auf die VBRS-Richtlinien erscheinen 90 Tagessätze Geldstrafe verschuldensangemessen. Es rechtfertigt sich, diese im Umfang von 60 Tagessätzen zu asperieren. Als Zwischenresultat ergibt sich somit eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen. 18.4 Täterkomponenten Für die massgebenden Umstände wird auf die ausführlichen und korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff.