Strafzumessung für die Einsatzstrafe (falsche Anschuldigung) 18.2.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte warf Polizist G.________ Körperverletzung sowie den Polizeibeamten G.________ und H.________ Amtsmissbrauch und Nötigung vor. Er sei «schikaniert», «verprügelt», «mit dem Kopf gegen die Wand» geschlagen und ihm sei mehrfach gesagt worden, er müsse unterschreiben. Die falsche Anschuldigung mündete in einer rechtskräftigen Nichtanhandnahmeverfügung.