Daher ist im Sinne retrospektiver Konkurrenz eine Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. Januar 2020 auszusprechen. Der Beschuldigte wurde mit diesem Strafbefehl wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 140.00, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 2 Jahren, verurteilt (pag. 590). Es ist unter den vorliegenden Delikten und dem rechtskräftig abgeurteilten Delikt die schwerste Straftat zu bestimmen. Anschliessend ist unter Berücksichtigung der Grundstrafe eine hypothetische Gesamtstrafe zu bilden.