Die Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ist deshalb nach neuem Recht zu beurteilen. Die falsche Anschuldigung wurde demgegenüber nach dem 1. Januar 2018 begangen, weshalb sich dazu weitere Ausführungen erübrigen. 16. Grundsätze der Strafzumessung Für die Grundsätze der Strafzumessung wird auf die korrekten, wenn auch knappen, Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. VII.1. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 555).