25 14.2 Falsche Anschuldigung Der Beschuldigte warf dem Polizeibeamten G.________ wahrheitswidrig vor, ihn «verprügelt» und «mit dem Kopf gegen die Wand» geschlagen zu haben. Weiter warf der Beschuldigte den Polizeibeamten G.________ und H.________ wahrheitswidrig vor, ihre amtliche Stellung missbraucht zu haben, indem sie ihn unter Druck gesetzt bzw. ihm falsche Tatsachen vorgespiegelt hätten, um ihn zum Unterzeichnen mehrerer Protokolle zu bringen.