13. Falsche Anschuldigung Der Straftatbestand der falschen Anschuldigung nach Art. 303 Ziff. 1 StGB lautet wie folgt: Wer einen Nichtschuldigen wider besseren Wissens bei der Behörde eines Verbrechens oder Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen, […] wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.