23 schafft (lit. c) sowie zu einer Widerhandlung nach den Buchstaben a-f Anstalten trifft (lit. g). Der Grundtatbestand von Art. 19 Abs. 1 lit. a-g BetmG umfasst beinahe alle denkbaren Formen einer Beteiligung am illegalen Drogenhandel, vom Stadium der Herstellung bis hin zur Abgabe des Stoffes an den Konsumenten.