21 Erst an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 10. Januar 2018 brachte der Beschuldigte seine Vorwürfe in das Verfahren ein (pag. 94 ff.). Die Polizeibeamten hätten ihn schikaniert und verprügelt (pag. 98, Z. 165 f.). Sie hätten den Sanitätern erzählt, er sei gegen eine Zellenwand gelaufen (pag. 98, Z. 166 f.). Als er mit den Sanitätern alleine gewesen sei, hätten diese ihm erzählt, die Verletzungen könne er sich unmöglich selbst zugefügt haben (pag. 98, Z. 167 f.). Weiter sagte er aus, die Verletzungen am Hals und am Kopf würden von den Polizeibeamten stammen (pag. 101, Z. 244 ff.).