Der Beschuldigte erhob seine Vorwürfe gegen Polizist G.________ erstmals im Notfallzentrum des Inselspitals. Dorthin hatte er sich am 24. Dezember 2016 aus eigenem Antrieb begeben (pag. 313). Gemäss seinen im Bericht festgehaltenen Angaben sei der Beschuldigte in eine Zelle geschubst worden und mit dem Kopf an die Wand geprallt und habe sich den rechten Fuss verstaucht. Ferner habe er an Rückenschmerzen gelitten, wo ein Polizist ihm ein Knie reingestossen habe. Unter klinische Befunde ist vermerkt, dass der Beschuldigte eine oberflächliche Schürfwunde links über dem Jochbein aufwies.