Letztlich behauptete er, die fraglichen Aussagen würden von den Polizeibeamten stammen, die ihn zum Unterzeichnen gezwungen hätten. Dieses Aussageverhalten und die unterschiedlichen Begründungen belegen, dass der Beschuldigte die fraglichen Aussagen vom 23. Dezember 2016 gemacht hatte und sie später widerrief, wohl weil eine Strafuntersuchung gegen ihn selber wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eröffnet worden war. Zu diesem Zweck erhob er den Vorwurf, er sei zum Unterzeichnen der Protokolle gezwungen worden.