habt (pag. 70, Z. 22 ff.). Es sei alles gelogen und frei erfunden (pag. 70, Z. 19). Er habe die fraglichen Aussagen getätigt, weil er hässig auf die Polizeibeamten gewesen sei und um ihnen Arbeit aufzubürden, und er könne sehr gut schauspielern (pag. 72, Z. 150 ff.; pag. 73, Z. 172 f.). Der Beschuldigte bestätigte zunächst seine anfänglichen Aussagen, bevor er sie widerrief und anführte, er habe gelogen. Letztlich behauptete er, die fraglichen Aussagen würden von den Polizeibeamten stammen, die ihn zum Unterzeichnen gezwungen hätten.