56 ff.), an der er aussagte, er habe CHF 96'850.00 in seinem Portemonnaie mitgeführt, wovon später nur noch weniger als CHF 5'000.00 vorhanden gewesen seien. Rund einen Monat später, am 25. Januar 2017, bestätigte der Beschuldigte, dass ihm ein grosser Geldbetrag gestohlen worden sei (pag. 67, Z. 21). Zwar konnte er den Betrag nicht mehr genau beziffern. Das Geld sei aber in 1000er- und 100er-Noten gestückelt gewesen (pag. 67, Z. 41). Einen Monat nach der ersten Einvernahme blieb der Beschuldigte bei seiner Aussage, wonach ihm ein grösserer Geldbetrag gestohlen worden sei. In der Einvernahme vom 17. Februar 2017 widerrief er diese Aussagen. Er sagte aus, er habe nie so viel Geld ge-