Dass die Polizisten selbst kein Fehlverhalten einräumten, erscheine aufgrund ihrer amtlichen Stellung und den Folgen aus einem Missbrauch derselben klar. Denkbar sei weiter, dass die Aussagen seines Mandanten in gewissen Punkten etwas pointiert ausgefallen seien. Daraus lasse sich aber nicht schliessen, dass die Polizisten den Beschuldigten jederzeit angemessen behandelt hätten und diesem körperlich – mit Ausnahme der vorläufigen Festnahme – nicht zu Nahe getreten seien, zumal sich aus den Akten ergebe, dass sich der Beschuldigte renitent und mühsam verhalten habe.