552 ff.). 11.3 Vorbringen des Beschuldigten Dagegen bringt die Verteidigung namens und im Auftrag des Beschuldigten vor, dieser halte in Bezug auf den Polizeigewahrsam vom 23. Dezember 2016 unverändert an seiner Darstellung der Ereignisse fest. Sein Hinweis, die fragliche Zelle werde videoüberwacht, spreche für die Glaubwürdigkeit dieser Darstellung. Seine Vorwürfe habe er zudem bereits einen Tag nach seiner Haftentlassung anlässlich der Kontrolle im Inselspital vorgebracht. Dass die Polizisten selbst kein Fehlverhalten einräumten, erscheine aufgrund ihrer amtlichen Stellung und den Folgen aus einem Missbrauch derselben klar.