11. Zum Vorwurf der falschen Anschuldigung 11.1 Sachverhalt gemäss Strafbefehl/Anklage Der zur Anklage gebrachte Sachverhalt ergibt sich aus dem Strafbefehl vom 8. August 2019 (pag. 361 f.): Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Befragung vom 10.01.2018 äusserte sich A.________ unter anderem wie folgt: Z. 165-166: «Was ich von der Nacht noch weiss, das werde ich nie mehr vergessen, dass ich von den Polizisten schikaniert wurde, sie haben mich verprügelt und fanden es noch lustig.»