sie hätten einen Sündenbock gesucht (pag. 106, Z. 461); die Polizei habe ihn zu den Aussagen genötigt (pag. 106 Z. 448). Vor der Vorinstanz aggravierte der Beschuldigte teilweise den bei der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf. Er habe die fraglichen Aussagen nur gemacht, weil er unter Druck gesetzt worden sei (pag. 489, Z. 5 ff.). Er habe zwei Tage nichts zu Essen und zu Trinken bekommen (pag. 489, Z. 5 ff.).