Von den anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Utensilien habe er keine Kenntnisse (pag. 70, Z. 29 ff., pag. 71, Z. 66 f, Z. 78, Z. 82 ff. und Z. 109) bzw. sie gehörten jemand anderem (pag. 70, Z. 49 f. und Z. 53 ff.). Seine früheren, selbstbelastenden Aussagen habe er gemacht, weil er hässig auf die Polizeibeamten gewesen sei und dies sei seine einzige Möglichkeit gewesen, eine Retourkutsche zu geben für die Polizeibeamten, wie sie ihn behandelt hätten (pag. 72, Z. 113 f.). Er habe gehofft, ihnen dadurch mehrere Monate Arbeit zu bereiten (pag. 72, Z. 150 ff.).