65, Z. 75 f. und Z. 79). Zuletzt habe er vor drei Tagen an der I.____-strasse Marihuana abgeholt (pag. 65, Z. 82). Das Ganze habe vor etwa fünf Jahren begonnen (pag. 65, Z. 85 ff.). Anlässlich der Einvernahme vom 17. Februar 2017 antwortete der Beschuldigte auf Vorhalt des gegen ihn hängigen Vorverfahrens wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und auf Frage, ob er seine Rechte ver-