10.3 Vorbringen des Beschuldigten Dagegen wendet die Verteidigung namens und im Auftrag des Beschuldigten ein, seine selbstbelastenden Aussagen vom 23. Dezember 2016 um 14:26 Uhr habe er nach mehreren vorgängigen Einvernahmen übermüdet und überfordert von den Vorkommnissen gemacht. Er habe die Aussagen als frei erfunden widerrufen. Er sei so hässig auf die einvernehmenden Polizeibeamten gewesen, dass er sich erhofft habe, ihnen durch seine Aussage mehrere Monate Arbeit aufzubürden. Sein Mandant halte daran fest, dass seine selbstbelastenden Aussagen erfunden seien.