__ bezog von der I.____-strasse in Bern und evtl. anderswo Marihuana und veräusserte diese an unbekannte Abnehmer weiter. Er bezog Mengen von 50 bis 500g, meistens waren es 250g. Er bezahlte CHF 5.00 bis 7.00 pro Gramm und verkaufte es für CHF 5.50 bis 8.00 pro Gramm weiter. Es ist von mindestens 20 Bezügen à durchschnittlich 250g auszugehen. Der erzielte Gewinn lag bei 11 mindestens CHF 2'000.00. A.________ beabsichtigte, das im Zimmer seiner Schwester sichergestellte Marihuana von insgesamt 371g an unbekannte Dritte zu veräussern.