10. Zum Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz 10.1 Sachverhalt gemäss Strafbefehl/Anklage Der Beschuldigte soll in der Zeit von Frühjahr 2014 bis am 23. Dezember 2016 mindestens 5 kg Marihuana veräussert und Anstalten zur Veräusserung von weiteren 371 g Marihuana getroffen haben. Der zur Anklage gebrachte Sachverhalt ergibt sich aus dem Strafbefehl vom 8. August 2019 (pag. 361): A.________ bezog von der I.____-strasse in Bern und evtl. anderswo Marihuana und veräusserte diese an unbekannte Abnehmer weiter.