12), zu diesem Zeitpunkt annehmen, dass der Beschuldigte eine sehr grosse Bargeldmenge besass, die ihm gestohlen worden war. Ferner wiesen die zwei Minigrips mit einer Gesamtmenge von 10.7 Gramm Marihuana in seinen Effekten, verstärkt mit seinen Aussagen zum Eigenkonsum, auf eine Handelstätigkeit hin. Der Rückschluss, der im Tatzeitpunkt 21-jährige Beschuldigte hätte zumindest Teile dieses Bargelds durch den Handel mit Marihuana erlangt, drängte sich daher auf. Ferner ist mit Verweis auf den in dieser Sache ergangenen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 18. Dezember 2019 (BK 19 466 E. 3.4 mit Hinweisen;