Dieser Umstand musste den Anfangsverdacht auf weitergehende Delikte als den vom Beschuldigten eingestandenen Marihuanakonsum lenken. Vor diesem Hintergrund sind die Angaben des Beschuldigten während des Polizeieinsatzes und an der gleichentags erfolgten Einvernahme um 05:02 Uhr über die Höhe des mitgeführten Geldbetrages zu berücksichtigen. Die anwesenden Polizeibeamten hielten in ihren Berichtsrapporten und dem Anzeigerapport fest, der Beschuldigte habe vor Ort mehrmals erwähnt, ihm seien (ca.) CHF 100'000.00 abhanden gekommen (pag.