9 Polizisten) gesagt, dass dies nicht stimmen würde. Auf Frage: «Ich kann die Wahrheit nicht sagen. Ich verweigere meine Aussage» (pag. 58, Z. 72 ff.). Anschliessend ist als Verbal vermerkt, der Beschuldigte spreche indirekt vom Dealen und wie schnell man damit viel Geld verdienen könne, wenn man ehrgeizig sei (pag. 58, Z. 82 ff.). Soweit die Verteidigung annimmt, der Tatverdacht auf Betäubungsmittelhandel stütze sich zur Hauptsache auf das protokollierte Verbal in pag. 58, Z. 82 ff. ist ihr nicht zu folgen.