55, Z. 25 und Z. 28). In der nächsten Einvernahme gleichentags um 09:01 Uhr hat der Beschuldigte seine bisherigen Angaben zum Raub widerrufen und begründete dies damit, dass er die Fassung verloren habe, weil er ausgeraubt worden und anschliessend in eine Zelle gekommen sei. Er hätte alles gesagt, um nach Hause gehen zu können (pag. 56, Z. 17 f.; pag. 57, Z. 20 ff.). Er erklärte, er sei mit Freunden im Ausgang gewesen und habe CHF 96'850.00 bar mitgeführt (pag. 57, Z. 25 ff. und Z. 34 f.). Plötzlich seien nur noch weniger als CHF 5'000.00 in seinem Portemonnaie gewesen (pag. 57, Z. 35 f.).