9.2.4 Würdigung der Kammer Durch die Kammer ist die Frage zu prüfen, ob vor der Anordnung der Hausdurchsuchung und der Durchsuchung der Mobiltelefone des Beschuldigten ein hinreichender Tatverdacht bestand, der die angeordneten Zwangsmassnahmen rechtfertigte. Ursprung des Verfahrens war ein Polizeieinsatz in den frühen Morgenstunden des 23. Dezember 2016 wegen eines Raubes zum Nachteil des Beschuldigten (zum Ganzen pag. 37 ff.). Im Zuge des Polizeieinsatzes wurden in den Effekten des Beschuldigten zwei Minigrips mit Marihuana sichergestellt (pag. 8). Ein um 04:00 Uhr durchgeführter Drogenschnelltest war positiv auf THC (pag.