8 gestützt auf das Verbal in der Einvernahme vom 23. Dezember 2016 um 09:01 Uhr, wonach der Beschuldigte indirekt vom Dealen spreche und wie schnell man viel Geld verdienen könne, angeordnet worden. Dieses begründe aber ebenfalls keinen Tatverdacht, da sein Mandant unmittelbar zuvor verneint habe, mit Betäubungsmitteln zu handeln (pag. 600 ff.). 9.2.4 Würdigung der Kammer