zur Höhe des entwendeten Bargeldbetrages als auch das übrige Verhalten offensichtlich weder schlüssig noch realistisch schienen. Wie es zu den Protokollinhalten gekommen sei, lasse sich mangels objektiver Anhaltspunkte nicht mehr nachvollziehen. So sei die Vorstellung, dass sein Mandant in seinem damaligen emotional aufgewühlten Zustand das Protokoll vor der Unterzeichnung nicht mehr auf seine Richtigkeit hin überprüft habe, durchaus denkbar. Sein Mandant habe am Folgetag im Inselspital anderslautende Angaben gemacht, welche im Bericht des Inselspitals vom 24. Dezember 2016 abgebildet seien.